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FAQ

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. So erhalten Sie schnell und unkompliziert die wichtigsten Informationen.

  • Ergotherapie unterstützt Patienten dabei, wichtige Fähigkeiten für den Alltag, Beruf oder die Freizeit zu verbessern oder wiederzuerlangen. Dabei geht es z. B. um Feinmotorik, Wahrnehmung, Alltagsfähigkeiten oder Stressbewältigung.

    • Individuelle und flexible Terminplanung

    • Kurze Wartezeiten auf einen Termin

    • Lange Therapieeinheiten möglich, je nach Bedarf

    • Zusatzangebote wie Klang- oder Lichttherapie sowie hyperbare Sauerstoffanwendungen

    • Persönliche Betreuung in entspannter Atmosphäre

    • Möglichkeit, alle Leistungen auch als Selbstzahler oder privat abrechnend zu nutzen

  • Ergotherapie kann für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren sinnvoll sein, die gesundheitlich bedingt Unterstützung im Alltag, bei der Arbeit oder in der Freizeit benötigen. Beispiele: Entwicklungsverzögerungen, motorische Einschränkungen, Konzentrationsprobleme oder nach Verletzungen.

  • Das Ziel ist, die Selbstständigkeit, Handlungsfähigkeit und Lebensqualität zu verbessern. Sie unterstützt dabei die Alltagsaktivitäten besser zu bewältigen und die individuellen Fähigkeiten stärken.

  • Jede Behandlung beginnt mit einem Gespräch und einer Befunderhebung. Darauf aufbauend erstellen ich einen individuellen Therapieplan mit Übungen, Trainings und ggf. Hilfsmitteln, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

  • Eine ergotherapeutische Sitzung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Die genaue Dauer hängt von der Verordnung, dem Therapieziel und den individuellen Bedürfnissen ab.

  • In unserer Praxis bieten wir überwiegend Einzeltherapie an, um individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen zu können. Bei bestimmten Indikationen können auch Gruppentherapien sinnvoll sein – wir informieren Sie gern dazu.

    • Mit Rezept: Vom Hausarzt, Kinderarzt oder Facharzt

    • Ohne Rezept: Bei Selbstzahlern direkt über unsere Praxis buchbar

  • Ja, Sie können als Selbstzahler auch ohne ärztliche Verordnung eine Ergotherapie bei uns buchen.

    • Zusatzangebote wie Klang-, Lichttherapie und mHBOT sind ebenfalls als Selbstzahlerleistungen möglich.

    • Privatpatienten oder beihilfeberechtigte Patienten können die Rechnung für Ergotherapie in vielen Fällen bei ihrer Versicherung einreichen.

  • Das hängt von der Verordnung des Arztes und Ihren individuellen Zielen ab. Häufig umfasst ein Rezept 6–10 Behandlungseinheiten. Bei Bedarf kann Ihr Arzt eine Folgeverordnung ausstellen.

    • Rezept (falls vorhanden)

    • Arztberichte oder Befunde

    • Bequeme Kleidung für Übungen

    • Hilfsmittel, falls vorhanden (z. B. Schienen, spezielle Geräte)

  • Wenn Sie als Selbstzahler oder Privatpatient zu uns kommen, schließen wir einen Honorarvertrag mit Ihnen ab.

    • Darin werden Leistung, Dauer und Preis der Ergotherapie festgelegt.

    • Der Honorarvertrag sichert Klarheit über die Kosten und kann direkt für die Einreichung bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Beihilfe genutzt werden.

    • Nach der Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen können.

    • Zusatzangebote wie Klang-, Lichttherapie oder hyperbare Sauerstofftherapie werden ebenfalls über den Honorarvertrag abgerechnet.

    • Der Honorarvertrag wird vor der ersten Behandlung abgeschlossen, sodass Sie jederzeit genau wissen, welche Leistungen abgerechnet werden.

  • Die Preise orientieren sich an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh).

  • Die Erstattung hängt von Ihrem individuellen Privatversicherungstarif ab. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für ärztlich verordnete Ergotherapie nach Vorlage der Rechnung.

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe, wie viel erstattet wird, da dies je nach Tarif und Vertrag unterschiedlich ist.

  • Ja – unsere Leistungen sind beihilfefähig. Beihilfeberechtigte Patienten können die Rechnung direkt bei ihrer Dienststelle oder Beihilfestelle einreichen. Die Höhe der Erstattung hängt vom jeweiligen Beihilfesatz ab; Restkosten übernimmt ggf. eine private Zusatzversicherung.

  • Ja, alle unsere Leistungen können auch ohne Rezept direkt gebucht werden. Die Abrechnung erfolgt privat.

    • Klangtherapie – zur Entspannung und Förderung der Körperwahrnehmung

    • Lichttherapie – zur Regulierung des zirkadianen Rhythmus, Verbesserung der Stimmung und des Schlafs

    • Hyperbare Sauerstoffanwendungen – zur Förderung von Regenerationsprozessen

    Hinweis: Diese Zusatzangebote sind Selbstzahlerleistungen und ersetzen keine ärztliche Behandlung.

  • Telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular.

    • Bitte mindestens 24 Stunden vorher absagen.

    • Kurzfristige Absagen oder Nichterscheinen können privat in Rechnung gestellt werden.

  • Ja, besonders bei Kindern oder unterstützungsbedürftigen Patienten ist eine Begleitperson hilfreich.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Fragen haben, einen Termin anfragen möchten oder weitere Informationen zu unserem Angebot wünschen, können Sie uns gerne über das Kontaktformular schreiben. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück und freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

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